Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig ab 01.01.2022 – Good Profits GmbH

1. Vertragsgestaltung

1.1. Der Abschluss von Verträgen zwischen Auftraggeber und Good Profits GmbH (im Folgenden Auftragnehmer) über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und / oder Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform.
1.2. Ergänzend gelten die abgedruckten Geschäftsbedingungen für Berater/Trainer/Coaches. Sie sind wesentlicher Bestandteil des Vertrages.
1.3. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen für Berater/Trainer/Coaches haben Vorrang vor entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.
2. Leistung des Auftragnehmers

2.1. Der Auftragnehmer erbringt seine Dienstleistung selbst, durch Angestellte und / oder freie Mitarbeiter.
2.2. Umfang, Form, Thematik und Ziel der Beratungs-/Trainings-/Coachingleistung werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und Good Profits GmbH im Einzelnen festgelegt.
2.3. Der Auftragnehmer erbringt Leistungen insbesondere in Form von Beratungen, Trainings, Workshops bzw. Coachings sowie der Vor- und Nachbereitung.
2.4. Eine Einzelbeurteilung von Teilnehmenden / Coachees widerspricht der Berufsethik freier Trainer und findet nicht statt.
3. Honorar und Kosten

3.1. Ein Tageshonorar wird je angefangenen Tag für Besprechungen, Analysen, Trainingsvorbereitungen und sonstiger Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, vereinbart.
3.2. Für Beratungen, Seminare bzw. Coachings wird ein Tages- oder Pauschalhonorar vereinbart.
3.3. Für Beratungen, Seminare bzw. Coachings am Wochenende und / oder an gesetzlichen Feiertagen werden besondere Honorarvereinbarungen getroffen. 3.4. Reise- und Aufenthaltskosten werden je nach Vereinbarung gesondert berechnet. 3.5. Alle Leistungen gelten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 3.6. Die vereinbarten Honorare sowie bereits entstandene Kosten werden vor Durchführung der Dienstleistung in Rechnung gestellt. Honorare sowie entstandene und in Rechnung gestellte Kosten sind ohne Abzug zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung. 3.7. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.
4. Sicherung der Leistungen

4.1. Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht des Auftragnehmers an den von diesem erstellten Werken (Unterlagen, usw.). Eine Vervielfältigung und / oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Auftragnehmers. Ein Mitschnitt auf Ton- oder Videobändern ist nicht gestattet.
4.2. Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen.
4.3. Der Auftraggeber informiert den Berater/Trainer/Coaches vor und während der vereinbarten Maßnahme über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt.
4.4. Der Berater/Trainer/Coaches verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihm durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber gekannt geworden sind.
4.5. Der Berater/Trainer/Coaches ist berechtigt, seine Dienstleistung in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4.6. Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch den Berater/Trainer/Coaches wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen vom Berater/Trainer/Coaches nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist der Berater/Trainer/Coach unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarendem Termin nachzuholen. Kann ein Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, bemüht sich der Berater/Trainer/Coach, einen Alternativtermin im Zeitraum eines Jahres zu benennen. Gelingt dies, so ist lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % des Honorars zuzüglich der anfallenden Kosten zu zahlen. Kann kein Alternativtermin vereinbart werden, sind bei Absagen innerhalb von einem Monat vor Termin der Leistungserbringung 50 % und bis zu 14 Tage 75 % des Honorars zzgl. Kosten gem. Ziffer 3 zu zahlen. Das vom Berater/Trainer/Coaches vorbereitete Material wird vom Auftraggeber im Rahmen der Bestimmungen der Ziff. 4.1. zur Verfügung gestellt.
4.7 Der Auftraggeber stellt die für die Maßnahme erforderlichen und geeigneten Räume zur Verfügung.
5. Allgemeine Bedingungen

5.1. Sollten einzelne Bestimmungen des zwischen den Parteien getroffenen Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Berater/Trainer/Coaches unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
5.2. Für diese Bedingungen und seine Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.
5.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem mit diesen Geschäftsbedingungen zusammenhängenden Vertrag und diesen Bedingungen ist der Sitz des Auftragnehmers, falls der Vertrag nicht ausdrücklich einen anderen Gerichtsstand bestimmt.
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